Liebe Mitglieder, liebe Badegäste, Freundinnen und Freunde des Schwimmverein Rheinhausen,
unser Freibad Kruppsee steht seit Generationen für ein familiäres, friedliches und sicheres Miteinander. Um diesen Charakter und den Schutz all unserer großen und kleinen Badegäste auch in Zukunft lückenlos zu garantieren, sehen wir uns nach einem aktuellen Vorfall leider gezwungen, mit sofortiger Wirkung konsequente Maßnahmen zu ergreifen.
Am vergangenen Sonntagabend (21. Juni 2026) kam es in unserem Bad zu Randalen durch eine größere Personengruppe. Ein 15-Jähriger hat der Aufforderung des Sicherheitspersonals und der Polizei keine Folge geleistet und sich einem ausgesprochenen Hausverbot vehement widersetzt, was einen Polizeieinsatz sowie Strafanzeigen nach sich zog. Ein solches Verhalten widerspricht den Grundwerten unseres Vereins fundamental. Wir tolerieren keinerlei Missachtung unserer Badeordnung, unserer Mitarbeitenden oder der Ordnungskräfte und unterstützen eine solche Handlungsweise nicht.
Zum Schutz unseres familiären Freibades treten ab sofort folgende Neuregelungen für die Öffentlichkeit in Kraft (Vereinsmitglieder sind von diesen Regelungen ausgenommen):
1. Neue Einlass- und Ausweisregeln
Um die Sicherheit auf unserem Gelände zu erhöhen, führen wir eine strikte Identitäts- und Altersprüfung ein:
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre:
Einlass ist nur noch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Begleitperson (mindestens 18 Jahre) gestattet. - Jugendliche von 15 bis einschließlich 17 Jahren:
Der Einlass ist nur unter Vorlage eines eigenen gültigen Ausweises, einer vollständig ausgefüllten Einverständniserklärung sowie des Ausweises der Erziehungsberechtigten möglich. Eine Kopie des Ausweises der Erziehungsberechtigten ist hierbei erlaubt, sofern sie beide Seiten des Ausweises abbildet. - Identitätsprüfung ab 12 Jahren:
Jedes Kind, jeder Jugendliche sowie die jeweiligen Erziehungsberechtigten müssen sich beim Einlass durch ein offizielles, amtliches Dokument mit Lichtbild ausweisen können (siehe detaillierte Liste in der Legende unten).
2. Download der Einverständniserklärung
Die benötigte Einverständniserklärung für Jugendliche von 15 bis einschließlich 17 Jahren steht ab sofort auf unserer Webseite sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zur Verfügung.
Bitte laden Sie das Dokument im Vorfeld herunter, füllen Sie es vollständig aus und geben Sie es Ihrem Kind ausgedruckt, unterschrieben sowie mit ihrem Ausweis/ID-Card (oder Kopie ihres Ausweises, Vorder- sowie Rückseite) mit zum Freibadbesuch:
3. Anpassung der Öffnungszeiten
Zusätzlich werden die regulären Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb am Wochenende und während der Ferien angepasst:
- Samstag, Sonntag sowie täglich in den Sommerferien: 12:00 Uhr bis 19:30 Uhr
(Der Kassenschluss verbleibt bei 18:30 Uhr)
Die Öffnungszeiten unter der Woche außerhalb der Ferien (Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr) sowie die Sonderöffnungszeiten für unsere Vereinsmitglieder bleiben von dieser Regelung unberührt.
Wir bedauern diese Einschränkungen für unsere treuen Badegäste zutiefst. Als traditionsreicher Familiensportverein steht die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Gemeinschaft jedoch an oberster Stelle. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für diese konsequenten Schritte, damit das Freibad Kruppsee das bleibt, was es ist: Ein Ort der Erholung und Freude für uns alle.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter info@sv-rheinhausen.de zur Verfügung.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf weitere Einschränkungen im laufenden Betrieb vorzunehmen.
Damit es an der Freibadkasse nicht zu Verzögerungen kommt, beachten Sie bitte zwingend folgende Vorgaben zu den Ausweisdokumenten:
Was gilt als offizieller Lichtbildausweis? Anerkannt werden amtliche oder behördliche Dokumente, die ein klares Lichtbild sowie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten. Dazu gehören:
- Personalausweis oder nationale Identitätskarte (ID-Card)
- Reisepass
- Aufenthaltstitel (auch elektronischer Aufenthaltstitel / eAT)
- Amtliche Bescheinigungen über den Aufenthaltsstatus (z. B. Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis – sofern diese ein Lichtbild enthalten)
- Schülerausweis (nur gültig mit Lichtbild und offiziellem Stempel der Schule)
- Krankenkassen-Gesundheitskarte (nur gültig mit Lichtbild)
- Hinweis: Digitale Fotos von Ausweisen auf dem Smartphone des Jugendlichen werden für den eigenen Identitätsnachweis nicht akzeptiert.
Warum wird eine Kopie des Ausweises der Eltern benötigt und was passiert damit? Die Kopie dient dem Kassenpersonal ausschließlich dazu, die Unterschrift auf der Einverständniserklärung mit der Unterschrift auf dem Ausweis abzugleichen, um Fälschungen zu verhindern.
- Datenschutzhinweis: Aus Datenschutzgründen werden diese Kopien von uns weder einbehalten noch digital gespeichert. Die Kopie wird nach dem erfolgreichen Abgleich an der Kasse sofort wieder an den Jugendlichen ausgehändigt oder auf Wunsch vor Ort vernichtet.
- Wichtig für die Kopie: Es müssen zwingend die Vorder- und Rückseite des Ausweises kopiert werden, da sich die Unterschrift bei vielen Dokumenten auf der Rückseite befindet.
